Erste Hilfe Kurs
für Betriebe &
Unternehmen in Staßfurt

Mit Global Medical Service

Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe und Unternehmen in Staßfurt

Betrieb Erste Hilfe Kurs

Erste Hilfe Aus- & Fortbildung für betriebliche Ersthelfer

Der §26 Vorschrift 1 definiert, dass die Mindestanzahl an Ersthelfern in ihrem Betrieb bei 10 % in Relation zur Mitarbeiterzahl liegen muss. Ihr Unternehmen ist in der Pflicht, genügend Ersthelfer zu beschäftigen. Dies geht aus dem DGUV Grundsatz 304-001 hervor. Bei einem Betriebsunfall ist zu gewährleisten, dass unverzüglich und fachgerecht geholfen wird.Wir von Global Medical Service bieten Unternehmen aus Staßfurt Erste-Hilfe-Kurse an, die von aktiven Mitarbeitern im Rettungsdienst geleistet werden. Die Kurse sind nach DGUV-Vorgaben konzipiert und werden von der Berufsgenossenschaft sowie Unfallkassen anerkannt.

Erste Hilfe Regeln im Betrieb

Unternehmen haben im Falle eines Arbeitsunfalls genügend Ersthelfer vor Ort zu haben. Die Regelungen, die im Einzelfall einzuhalten sind, werden durch die Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Die Beurteilung dient zur Bestimmung der Ersthelferanzahl, der Art des Erste-Hilfe-Materials, der Anzahl des Erste-Hilfe-Materials uvm. Vorschriften der DGUV wie die Anzahl und Art von Verbandskästen sind abhängig von der Betriebsart. Der Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe unterliegen im Vergleich zu Baustellen weniger strengen Vorgaben.

Kostenlose Erste Hilfe Aus- & Fortbildung für Betriebliche Ersthelfer

Jedes Unternehmen hat laut §26 Vorschrift 1 dafür Sorge zu tragen, dass genügend Ersthelfer, jedoch mindestens 10% der Mitarbeiter zur Verfügung stehen und innerhalb von 2 Jahren in Erste Hilfe fortgebildet werden. Die Vorschriften für die Erste Hilfe im Betrieb sind in der DGUV Grundsatz 304-001 geregelt.

Bringen auch Sie Ihr Unternehmen sowie Ersthelfer auf den neusten medizinischen Stand. Unser Team von Global-Medical-Service ist bundesweit für Sie im Einsatz. Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Gern kommen wir auch in Ihr Unternehmen/Einrichtung. Sprechen Sie uns an.

Erste Hilfe Ausbildung für Ihre Mitarbeitenden

Weil nichts schlimmer ist, als gar nichts zu tun, erlernen Sie in unserem Kurs, wie sie mit einfachen Mitteln sinnvoll helfen können.
In insgesamt 9 Unterrichtseinheiten werden u.a. folgende Themen vermittelt:

Vorgehensweise am Notfallort

Sie lernen, wie Sie in Notfallsituationen am Arbeitsplatz strukturiert, umsichtig und sicher handeln – zum Schutz Ihrer Kolleg:innen und Ihrer selbst.

Absetzen eines Notrufs

Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Notruf präzise und zielgerichtet absetzen, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Stabile Seitenlage

Sie üben die richtige Lagerung bewusstloser Personen, um die Atmung zu sichern – eine wichtige Maßnahme, die im Ernstfall Leben retten kann.

Herz-Lungen-Wiederbelebung

An speziellen Übungspuppen trainieren Sie die Herz-Lungen-Wiederbelebung Schritt für Schritt und gewinnen Sicherheit im Umgang mit lebensbedrohlichen Situationen.

Maßnahmen bei Verletzungen

Sie erfahren, wie Sie typische Verletzungen im Betrieb – z. B. Schnitt-, Quetsch- oder Verbrennungsverletzungen – sachgerecht versorgen.

Maßnahmen bei akuten Erkrankungen

Sie lernen, Warnsignale bei akuten Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erkennen und die richtigen Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Gefahren in Ihrem Betrieb

Wir sensibilisieren Sie für potenzielle Risiken in Ihrem Arbeitsumfeld und vermitteln, wie Sie im Notfall schnell und überlegt reagieren.

Fortbildung für betriebliche Ersthelfer

Um betrieblicher Ersthelfer zu bleiben, müssen sie ihr Wissen in einer Fortbildung für Betrieblicher Ersthelfer welches ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst, alle 2 Jahre auffrischen bzw. ergänzen.

 

Kursinformationen:

  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (á 45min)
  • Kosten: Da wir bei der Berufsgenossenschaft (BG) und der Unfallkasse anerkannt sind, können wir die Kosten des Erste-Hilfe-Kurses für Ihre Mitarbeiter im Normalfall direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse abrechnen. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
  • Kursort:  Aktuelle Termine und Standorte entnehmen Sie bitte der Übersicht. Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen, führen wir diesen Kurs auch gerne in Ihrem Unternehmen durch.
Erste Hilfe Kurs für Betriebe in Köthen

Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb

Bringen auch Sie Ihr Unternehmen sowie Ersthelfer auf den neusten medizinischen Stand. Unser Team von Global-Medical-Service ist bundesweit für Sie im Einsatz.

Ab einer Teilnehmerzahl von ca. 12 Personen führen wir diesen Kurs in Ihren Räumlichkeiten durch und schulen Sie in Ihrem gewohnten Arbeitsumfeld.

Wir sind der richtige Partner für Erste Hilfe Kurse für Betriebe & Unternehmen!

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Ab einer Teilnehmerzahl von ca. 12 Personen führen wir diesen Kurs auch in Ihren Räumlichkeiten durch und schulen Sie in Ihrem gewohnten Arbeitsumfeld.

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kostenlose Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer
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einfache Online-Voranmeldung
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alle unsere Dozenten sind aktiv im Rettungsdienst tätig
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mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
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praxisorientiert
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modernstes Ausbildungsmaterial

Die Firma Global-Medical-Service | Schulungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Brandschutz ist Ihr zuverlässiger und professioneller Partner im Bereich der notfallmedizinischen Aus- und Weiterbildung. 2012 wurde unsere Firma gegründet, um Menschen nachhaltig und professionell auf Notfallsituationen jeglicher Art vorzubereiten und Ihnen die Angst vor einer solchen zu nehmen, damit auch Sie bei einem Notfall richtig handeln und Leben retten können.

Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen.

Notwendige Erste-Hilfe-Materialien im Betrieb

Die Anzahl an Versicherten spielt eine zentrale Rolle in Bezug auf die Art und Anzahl an Verbandskästen im Betrieb. Die DGUV nutzt den Begriff „ausreichend Material“. Betriebsgröße und Betriebsstruktur haben einen Einfluss auf das Erste-Hilfe-Material. In der folgenden Liste erhalten Sie eine Übersicht über die verpflichtenden Verbandskästen innerhalb eines Betriebs:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

  • 1-50 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 51 – 300 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  •  > 300 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  •  für alle weiteren 300 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe

  • 1-20 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 21 – 100 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  • > 100 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 100 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Baustellen und ähnliche Einrichtungen

  • 1-10 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 11 – 50 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  • > 50 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 50 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Was sich innerhalb des Verbandskastens befindet, schreibt die DGUV mit ihren DIN-Vorschriften vor. Beatmungsmasken, Defibrillatoren sowie Gegenmittel oder neutralisierende Stoffe sind Materialien, die sich im Verbandskasten befinden.

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