Erste Hilfe Kurs
für Betriebe &
Unternehmen in Aschersleben

Mit Global Medical Service

Erste-Hilfe-Kurs für Betriebe und Unternehmen in Aschersleben

Betrieb Erste Hilfe Kurs

Erste Hilfe Aus- & Fortbildung für betriebliche Ersthelfer

Der DGUV Grundsatz 304-001 regelt die Vorschriften für Erste-Hilfe im Betrieb. Unternehmen sind verpflichtet, zu jeder Zeit genügend Ersthelfer vor Ort zu haben, um im Notfall reagieren zu können. Der §26 Vorschrift 1 besagt, dass 10 % der Mitarbeiter in Erste-Hilfe fortgebildet werden müssen.Sorgen Sie dafür, dass Ihr Betrieb im Thema Erste-Hilfe auf aktuellem Stand ist. Wir von Global Medical Service bieten in Aschersleben Erste-Hilfe-Kurse nach Vorgaben der DGUV für Ihren Betrieb an. Zusätzlich werden wir von allen Berufsgenossenschaften (BG) sowie Unfallkassen anerkannt.

Erste Hilfe Regeln im Betrieb

Die oberste Regel ist, dass jedes Unternehmen laut Gesetz Ersthelfer für Arbeitsunfälle stellen muss. Die Anzahl an Ersthelfern sowie das Material sind von entscheidender Bedeutung. Eine Gefährdungsbeurteilung entscheidet darüber, wie viel Ersthelfer sich im Betrieb aufhalten müssen. Die Art, Menge und Aufbewahrung des Erste-Hilfe-Materials wird zusätzlich geregelt. 

Die DGUV schreibt für Produktionsbetriebe vor, dass bei einer Anzahl von mehr als 20 Mitarbeitern 10 % Ersthelfer vor Ort sein müssen. Bei Verwaltungs- und Handelsbetrieben liegt der Wert bei 5 %. Bei Betrieben unter 20 Mitarbeitern ist ein Ersthelfer ausreichend.

Kostenlose Erste Hilfe Aus- & Fortbildung für Betriebliche Ersthelfer

Jedes Unternehmen hat laut §26 Vorschrift 1 dafür Sorge zu tragen, dass genügend Ersthelfer, jedoch mindestens 10% der Mitarbeiter zur Verfügung stehen und innerhalb von 2 Jahren in Erste Hilfe fortgebildet werden. Die Vorschriften für die Erste Hilfe im Betrieb sind in der DGUV Grundsatz 304-001 geregelt.

Bringen auch Sie Ihr Unternehmen sowie Ersthelfer auf den neusten medizinischen Stand. Unser Team von Global-Medical-Service ist bundesweit für Sie im Einsatz. Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Unfallversicherungsträger für die Erste Hilfe in Betrieben/ Unternehmen (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) und sind anerkannt von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Gern kommen wir auch in Ihr Unternehmen/Einrichtung. Sprechen Sie uns an.

Erste Hilfe Ausbildung für Ihre Mitarbeitenden

Weil nichts schlimmer ist, als gar nichts zu tun, erlernen Sie in unserem Kurs, wie sie mit einfachen Mitteln sinnvoll helfen können.
In insgesamt 9 Unterrichtseinheiten werden u.a. folgende Themen vermittelt:

Vorgehensweise am Notfallort

Sie lernen, wie Sie in Notfallsituationen am Arbeitsplatz strukturiert, umsichtig und sicher handeln – zum Schutz Ihrer Kolleg:innen und Ihrer selbst.

Absetzen eines Notrufs

Wir zeigen Ihnen, wie Sie einen Notruf präzise und zielgerichtet absetzen, um schnelle Hilfe zu gewährleisten.

Stabile Seitenlage

Sie üben die richtige Lagerung bewusstloser Personen, um die Atmung zu sichern – eine wichtige Maßnahme, die im Ernstfall Leben retten kann.

Herz-Lungen-Wiederbelebung

An speziellen Übungspuppen trainieren Sie die Herz-Lungen-Wiederbelebung Schritt für Schritt und gewinnen Sicherheit im Umgang mit lebensbedrohlichen Situationen.

Maßnahmen bei Verletzungen

Sie erfahren, wie Sie typische Verletzungen im Betrieb – z. B. Schnitt-, Quetsch- oder Verbrennungsverletzungen – sachgerecht versorgen.

Maßnahmen bei akuten Erkrankungen

Sie lernen, Warnsignale bei akuten Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erkennen und die richtigen Sofortmaßnahmen einzuleiten.

Gefahren in Ihrem Betrieb

Wir sensibilisieren Sie für potenzielle Risiken in Ihrem Arbeitsumfeld und vermitteln, wie Sie im Notfall schnell und überlegt reagieren.

Fortbildung für betriebliche Ersthelfer

Um betrieblicher Ersthelfer zu bleiben, müssen sie ihr Wissen in einer Fortbildung für Betrieblicher Ersthelfer welches ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten umfasst, alle 2 Jahre auffrischen bzw. ergänzen.

 

Kursinformationen:

  • Dauer: 9 Unterrichtseinheiten (á 45min)
  • Kosten: Da wir bei der Berufsgenossenschaft (BG) und der Unfallkasse anerkannt sind, können wir die Kosten des Erste-Hilfe-Kurses für Ihre Mitarbeiter im Normalfall direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Ihrer Unfallkasse abrechnen. Gegebenenfalls ist vorab ein Antrag auf Kostenübernahme zu stellen bei dem wir Ihnen gerne behilflich sind.
  • Kursort:  Aktuelle Termine und Standorte entnehmen Sie bitte der Übersicht. Ab einer Teilnehmerzahl von 12 Personen, führen wir diesen Kurs auch gerne in Ihrem Unternehmen durch.
Erste Hilfe Kurs für Betriebe in Köthen

Wir kommen zu Ihnen in den Betrieb

Bringen auch Sie Ihr Unternehmen sowie Ersthelfer auf den neusten medizinischen Stand. Unser Team von Global-Medical-Service ist bundesweit für Sie im Einsatz.

Ab einer Teilnehmerzahl von ca. 12 Personen führen wir diesen Kurs in Ihren Räumlichkeiten durch und schulen Sie in Ihrem gewohnten Arbeitsumfeld.

Wir sind der richtige Partner für Erste Hilfe Kurse für Betriebe & Unternehmen!

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Ab einer Teilnehmerzahl von ca. 12 Personen führen wir diesen Kurs auch in Ihren Räumlichkeiten durch und schulen Sie in Ihrem gewohnten Arbeitsumfeld.

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kostenlose Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer
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einfache Online-Voranmeldung
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alle unsere Dozenten sind aktiv im Rettungsdienst tätig
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mindestens 3 Jahre Berufserfahrung
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praxisorientiert
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modernstes Ausbildungsmaterial

Die Firma Global-Medical-Service | Schulungszentrum für Erste-Hilfe, Notfallmedizin & Brandschutz ist Ihr zuverlässiger und professioneller Partner im Bereich der notfallmedizinischen Aus- und Weiterbildung. 2012 wurde unsere Firma gegründet, um Menschen nachhaltig und professionell auf Notfallsituationen jeglicher Art vorzubereiten und Ihnen die Angst vor einer solchen zu nehmen, damit auch Sie bei einem Notfall richtig handeln und Leben retten können.

Unsere Erste Hilfe Kurse entsprechen den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen für die Erste Hilfe in Betrieben (DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001) sowie den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) für alle Führerscheinklassen.

Notwendige Erste-Hilfe-Materialien im Betrieb

Alles zum Thema Erste-Hilfe-Material regelt die DGUV. Allgemein schreibt sie vor, dass in jedem Betrieb ausreichend Materialien zur Verfügung stehen müssen. Die Art und Menge hängt von vielen Faktoren ab. Die Gefährdungsbeurteilung, Größe und Struktur des Betriebs, vorhandene betriebliche Gefahren uvm. sind für das Material zuständig. Die Anzahl und Größe der Verbandskasten ordnen sich wie folgt an:

Verwaltungs- und Handelsbetriebe

  • 1-50 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 51 – 300 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  •  > 300 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 300 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Herstellungs- & Verarbeitungsbetriebe

  • 1-20 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 21 – 100 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  • > 100 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 100 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Baustellen und ähnliche Einrichtungen

  • 1-10 Versicherte: 1x kleiner Verbandskasten
  • 11 – 50 Versicherte: 1x großer Verbandskasten
  • > 50 Versicherte: 2x große Verbandskästen
  • für alle weiteren 50 Versicherten ein zusätzlicher großer Verbandskasten

Der Inhalt von kleinen und großen Verbandskästen ist durch die DIN-Vorschriften definiert. Weitere Erste-Hilfe-Materialien sind folgende:

  • medizinische Geräte wie Beatmungsmasken oder ein Defibrillator
  • Gegenmittel oder neutralisierende Stoffe bei Vergiftungen

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