Brandschutzhelfer Ausbildung und Fortbildung in Staßfurt
mit Global Medical Service
Schulungen und Unterweisungen zum Brandschutzhelfer
in Staßfurt
Brandschutzhelfer spielen eine wichtige Rolle im Unternehmen durch die frühzeitige Erkennung von Brandgefahren und die sicheren Reaktionen in Notfällen. Der Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschrift, die DGUV Information 205-023 und die technischen Regeln für Arbeitsstätten gestalten die Ausbildung und grundsätzliche Richtlinien des Brandschutzhelfers. Grundsätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend Brandschutzhelfer auszubilden.

Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Unternehmen müssen per Gesetz ausreichend Brandschutzhelfer ausbilden, um die Brandgefahr zu bekämpfen. Die Anzahl hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab und beträgt etwa fünf Prozent der gesamten Belegschaft bei normaler Brandgefährdung. Es ist wichtig, dass Unternehmen den Mitarbeitern ausreichend Zeit für die Fortbildung geben, da die Brandschutzhelfer kein eigenständiger Beruf ist.
Folgende Aufgaben entfallen auf den Brandschutzhelfer:
- Evakuierung von Gebäuden
- Brandbekämpfung von Entstehungsbränden
- Anwendung von Löschmittel
- Alarmierung der Feuerwehr
- Brandschutz vorbeugen
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
In ganz Staßfurt für alle Betriebsgrößen
betriebsspezifisch
Wir führen die Theorie und Praxis der Ausbildung zum Brandschutzhelfer in Ihrem Unternehmen durch.
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bundesweit
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer
In der Ausbildung lernen Mitarbeiter alle grundlegenden Fähigkeiten, um in jeder Brandsituation optimal zu handeln. Alle Mitarbeiter erhalten eine jährliche Unterweisung in Bezug auf die an ihrem Arbeitsplatz vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen.
Das Ziel der Ausbildung ist es, die Belegschaft sicher zu evakuieren und Brände zu bekämpfen. Weitere Inhalte der Ausbildung sind die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall.
Die Ausbildung umfasst praktische und theoretische Inhalte. Die Theorie wird in zwei Einheiten a 45 Minuten vermittelt, und je nach Größe der Gruppe variiert die Praxiseinheit. Die DGUV empfiehlt eine Übungsdauer von fünf bis zehn Minuten.
Wesentliche Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutz-organisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlösch-einrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Häufig gestellte Fragen
Wer darf Brandschutzhelfer werden?
Alle Mitarbeiter dürfen sich zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Bei Interesse bitte melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser wird Ihnen die Termine für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer organisieren.
Brandschutzhelfer ohne Ausbildung möglich?
Die einzigen Personen, die ohne Ausbildung als Brandschutzhelfer fungieren dürfen, sind Feuerwehrleute, die Ihre Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?
Die DGUV schlägt vor, die Inhalte der Ausbildung alle drei bis fünf Jahre aufzufrischen. Es gibt jedoch keine Pflicht, eine erneute Ausbildung zu absolvieren. Die Zeit zwischen den Ausbildungen sollte bei betrieblichen Änderungen kürzer sein.
Sind Feuerwehrleute automatisch Brandschutzhelfer?
Feuerwehrleute haben den Status als Brandschutzhelfer nicht automatisch. Sie benötigen keine Ausbildung zum Brandschutzhelfer, müssen jedoch vom Arbeitgeber erst zum Brandschutzhelfer ernannt werden.
Wer zahlt Brandschutzhelfer?
Zwischen 70 und 150 Euro kostet die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Darüber hinaus werden diese in der Regel vom Arbeitgeber übernommen, anstatt vom Teilnehmer. Die BG übernimmt die Kosten in den meisten Fällen nicht. Es lohnt sich jedoch, bei seiner BG nachzufragen, bevor die Ausbildung beginnt, bevor die Ausbildung beginnt.
Rechtsgrundlagen der Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Brände sind in Unternehmen eine große Gefahr für die Sicherheit der Mitarbeiter, Unternehmensexistenz sowie Öffentlichkeit. Diese gilt es mit größter Aufmerksamkeit zu schützen. Alle Beschäftigten erhalten daher regelmäßige Schulungen und Brandschutzhelfer werden unter strengen Vorschriften ausgebildet.
Preise 99,00 € Jetzt anfragen
ab 10 Teilnehmern auch Inhouse möglich
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung
- Sicherer Umgang beim Löschen von Bränden
- Identifizierung von potenziellen Brandursachen/Brandquellen
- betriebstypische Brandgefahren bei individuellen Produktionsabläufen


2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Grundkenntnisse von Alarmierungswegen und –mitteln
- betriebliche Brandschutzeinrichtungen
- Grundlagen in Verbindung mit Fluchtwegen
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Funktionen von Löschmitteln
- Feuerlöscheinrichtung
- Umgang mit vorhandenen Wandhydranten im Betrieb


4. Gefahren durch Brände
- Grundlagen von Rauch und Atemgifte (z. B. Kohlenmonoxid)
- thermische und mechanische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung oder herumfliegende Teile)
- betriebsspezifische Gefährdungen (z. B. Metall-, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung im Brandfall
- Feuerlöscheinrichtungen richtig nutzen
- Flucht der Mitarbeiter
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
- brennende Personen löschen
