Brandschutzhelfer Ausbildung und Fortbildung in Halle
mit Global Medical Service
Schulungen und Unterweisungen zum Brandschutzhelfer
in Halle
Für die frühzeitige Erkennung von Brandgefahren und die richtige Reaktion sind betriebliche Brandschutzhelfer zuständig. Das Arbeitsschutzgesetzt, die Unfallverhütungsvorschrift, die DGUV Information 205-023 und die technischen Regeln für Arbeitsstätten bestimmen alle relevanten Aspekte des Brandschutzes. Die oberste Regel ist, dass Arbeitgeber und Unternehmen die Pflicht haben, genügend Brandschutzhelfer auszubilden. Wir übernehmen die Ausbildung für Sie.

Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Unternehmen müssen laut Gesetz “ausreichend” Brandschutzhelfer ausbilden. Doch was bedeutet das genau? Die exakte Anzahl wird aus der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beträgt bei gewöhnlicher Brandschutzgefährdung ca. 5% der Belegschaft. Relevant ist zusätzlich, dass der Brandschutzhelfer kein eigenständiger Beruf und der Status ist nur durch eine entsprechende Fortbildung zu erlangen. Unternehmen sollten den Mitarbeitern daher entsprechende Zeiten zur Verfügung stellen, in der sie die Ausbildung absolvieren können
Folgende Aufgaben entfallen auf den Brandschutzhelfer:
- Evakuierung von Gebäuden
- Brandbekämpfung von Entstehungsbränden
- Anwendung von Löschmittel
- Alarmierung der Feuerwehr
- Brandschutz vorbeugen
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
In ganz Halle für alle Betriebsgrößen
betriebsspezifisch
Sie möchten eine Ausbildung individuell auf ihre Gegebenheiten ausgerichtet? Auf Wunsch absolvieren wir die Ausbildung bei Ihnen im Unternehmen.
wunschgemäß
Sie benötigen uns? Wir kommen zu Ihnen! Wir reagieren flexibel auf Ihre Wünsche. Anfrage bei uns starten und Termin vereinbaren, der für Sie am besten ist.
bundesweit
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Für eine bestmögliche Reaktion in Brandsituation erlenen Ihre Mitarbeiter alle Grundkenntnisse des Brandschutzes. Jährliche Unterweisungen im Bezug zu den an ihrem Arbeitsplatz befindlichen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen stellen einen konstanten Kenntnisstand sicher.
Das Ziel unserer Ausbildung ist es, dass sie Entstehungsbrände ohne eigene Gefährdung bekämpfen können und die Belegschaft sicher evakuieren. Außerdem erhalten Ihre Mitarbeiter Ausbildungsinhalte zu den Themen betriebliche Brandschutzorganisation, Funktions– und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall.
Die Ausbildung setzt sich aus einem theoretischen und praktischen Teil zusammen. Die Theorie wird in 2 Einheiten a 45 Minuten gelehrt und je nach Größe der Gruppe variiert die benötigte Zeit der Praxiseinheit. Die DGUV empfiehlt eine Übungszeit von 5 bis 10 Minuten pro Teilnehmer.
Wesentliche Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutz-organisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlösch-einrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Häufig gestellte Fragen
Welche Mitarbeiter dürfen Brandschutzhelfer werden?
Allgemein dürfen alle Beschäftigten des Unternehmens eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer absolvieren. Haben Sie als Arbeitnehmer Interesse? Melden Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser wird Ihnen die Termine bezüglich einer Ausbildung zum Brandschutzhelfer organisieren.
Brandschutzhelfer ohne eine Ausbildung möglich?
Feuerwehrleute sind die einzigen Personen, die ohne Ausbildung als Brandschutzhelfer fungieren dürfen. Für alle anderen Personen ist die Ausbildung verpflichtend.
Muss die Ausbildung regelmäßig wiederholt werden?
Es gibt eine Empfehlung durch die DGUV, aber keine Vorschrift in der geschrieben steht, dass eine regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse erforderlich ist. Die Empfehlung liegt bei 3 bis 5 Jahre. Des Weiteren wird empfohlen, bei betrieblichen Änderungen die Abstände zwischen den Ausbildungen kürzer zu halten.
Sind Feuerwehrleute automatisch Brandschutzhelfer?
Feuerwehrleute sind nicht automatisch Brandschutzhelfer. Sie benötigen zwar keine Ausbildung zum Brandschutzhelfer, müssen jedoch trotzdem vom Arbeitgeber zum Brandschutzhelfer bestellt werden.
Wer zahlt die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer kostet zwischen 70-150€. Diese werden in der Regel vom Arbeitgeber übernommen. Eine Übernahme durch die BG ist in den meisten Fällen nicht möglich. Es lohnt sich jedoch, vor dem Beginn der Ausbildung bei seiner BG nachzufragen.
Rechtsgrundlagen der Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Ein Brand im Betrieb ist eine große Gefahr für Unternehmen. Mitarbeiter, die Unternehmensexistenz sowie die Öffentlichkeit ist vor solchen Unfällen zu schützen. Alle Beschäftigten werden regelmäßig geschult und Brandschutzhelfer erhalten eine streng vorgeschriebene Ausbildung.
Preise 99,00 € Jetzt anfragen
ab 10 Teilnehmern auch Inhouse möglich
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen zu Verbrennungen
- Sicheres Löschen von Bränden
- Feststellung von potenziellen Brandursachen/Brandquellen
- betriebstypische Brandgefahren bei individuellen Produktionsabläufen


2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Basiswissen von Alarmierungswegen und –mitteln
- betriebliche Brandschutzeinrichtungen
- Grundlagen von Fluchtwegen
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Aufgaben von Löschmitteln
- Feuerlöscheinrichtung
- Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten im Betrieb


4. Gefahren durch Brände
- Rauch und Atemgifte (z. B. Kohlenmonoxid)
- thermische und mechanische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung oder herumfliegende Teile)
- betriebsspezifische Gefährdungen (z. B. Metall-, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Warnung im Brandfall
- Anwendung von Feuerlöscheinrichtungen
- Flucht der Mitarbeiter
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
- brennende Personen löschen
