Brandschutzhelfer Ausbildung und Fortbildung in Bernburg
mit Global Medical Service
Schulungen und Unterweisungen zum Brandschutzhelfer
in Bernburg
Brandschutzhelfer sind ein wichtiger Bestandteil des Unternehmens, da sie frühzeitig Brandgefahren erkennen und in Notfällen reagieren können. Das Arbeitsschutzgesetz, die Unfallverhütungsvorschrift, die DGUV Information 205-023 und weitere relevante Regelwerke für Arbeitsstätten sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten festgelegt. Es obliegt den Arbeitgebern, ausreichende Brandschutzhelfer auszubilden.

Aufgaben eines Brandschutzhelfers
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern auszubilden. Diese Zahl hängt von einer Gefährdungsbeurteilung ab und entspricht bei normaler Brandgefahr etwa fünf Prozent der gesamten Belegschaft. Für Unternehmen ist es wichtig, den Mitarbeitern genügend Zeit zu geben, ihre Fähigkeiten zu verbessern, da Feuerwehrhelfer kein eigenständiger Beruf sind.
Folgende Aufgaben entfallen auf den Brandschutzhelfer:
- Evakuierung von Gebäuden
- Brandbekämpfung von Entstehungsbränden
- Anwendung von Löschmittel
- Alarmierung der Feuerwehr
- Brandschutz vorbeugen
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- Verhalten im Brandfall
In ganz Bernburg für alle Betriebsgrößen
betriebsspezifisch
Wir führen in Ihrem Unternehmen die theoretische und praktische Ausbildung von Brandschutzhelfern durch.
wunschgemäß
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bundesweit
Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer
Während der Schulung erwerben die Mitarbeiter alle Grundkenntnisse, die für den optimalen Einsatz in jeder Brandsituation erforderlich sind. Alle Mitarbeiter werden jährlich im Bereich Brandgefahr und Brandschutz an ihrem Arbeitsplatz geschult. Ziel ist es, sie in die Lage zu versetzen, entstehende Brände zu löschen und das Personal sicher zu evakuieren. Weitere Ausbildungsinhalte sind die Organisation von Brandschutz- und Brandbekämpfungseinsätzen, die Funktionen und Wirkungen von Brandbekämpfungsmitteln, die Brandgefahr und das Verhalten im Brandfall. Die Ausbildungsinhalte umfassen Unterweisungen und praxisnahe Übungen. Der Theorieteil findet in zwei Teilen à 45 Minuten statt, während die Dauer des Praxisteils von der Gruppengröße abhängt. Die DGUV empfiehlt 5 bis 10 Minuten Bewegung pro Person.
Wesentliche Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
Grundzüge des Brandschutzes
Betriebliche Brandschutz-organisation
Funktion und Wirkungsweise von Feuerlösch-einrichtungen
Gefahren durch Brände
Verhalten im Brandfall
Häufig gestellte Fragen
Wer darf Brandschutzhelfer werden?
Alle Mitarbeiter des Unternehmens können sich zum Brandschutzhelfer ausbilden lassen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Für die Ausbildung wird dieser für Sie einen Termin vereinbaren.
Brandschutzhelfer ohne Ausbildung möglich?
Feuerwehrleute sind die einzigen Personen, die ohne Ausbildung als Brandschutzhelfer fungieren dürfen. Alle anderen Personen haben eine Ausbildung zu absolvieren.
Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?
Die DGUV empfiehlt, die Schulungsinhalte alle drei bis fünf Jahre zu aktualisieren. Eine Verpflichtung zur Absolvierung einer Zusatzausbildung besteht jedoch nicht. Bei betrieblichen Veränderungen sollte die Zeitspanne zwischen den Schulungen verkürzt werden.
Sind Feuerwehrleute automatisch Brandschutzhelfer?
Feuerwehrleute haben nicht automatisch den Status eines Brandschutzhelfers. Sie benötigen zwar keine Ausbildung, müssen aber zunächst von Ihrem Arbeitgeber zum ernannt werden.
Wer zahlt für Brandschutzhelferausbildung?
Zwischen 70 und 150 Euro kostete die Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Die Kosten tragen in der Regel die Arbeitgeber. In den meisten Fällen ist eine Übernahme durch die BG nicht möglich. Trotzdem lohnt es sich, bei der BG nachzufragen, bevor die Ausbildung beginnt.
Rechtsgrundlagen der Ausbildung zum Brandschutzhelfer
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
- Unfallverhütungsvorschrift: „Grundsätze der Prävention“ (BGV/GUV-V A1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR): ASR A2.2„Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2 „Brandschutzhelfer“
Brände stellen ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko für Unternehmen, seine Mitarbeiter, seine Existenz und die Öffentlichkeit dar und müssen mit größter Sorgfalt geschützt werden. Alle Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und Brandschutzhelfer durchlaufen eine streng definierte Ausbildung.
Preise 99,00 € Jetzt anfragen
ab 10 Teilnehmern auch Inhouse möglich
1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen und Umgang mit Verbrennung
- Löschen von Bränden
- Identifizierung von Brandursachen
- betriebsspezifische Brandgefahren bei individuellen Produktionsabläufen


2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Grundlagen der Alarmierungswegen und –mitteln
- betriebliche Brandschutzeinrichtungen
- Fluchtwege
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3
3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Funktionen von Löschmitteln
- Feuerlöscheinrichtung
- Umgang mit vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen


4. Gefahren durch Brände
- Rauch und Atemgifte (z. B. Kohlenmonoxid)
- thermische und mechanische Gefährdungen (z. B. Wärmestrahlung oder herumfliegende Teile)
- betriebsspezifische Gefährdungen (z. B. Metall-, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung im Brandfall
- Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
- Flucht der Mitarbeiter
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C
- brennende Personen löschen
